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   BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R   

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BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R (https://dejure.org/2011,17565)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R (https://dejure.org/2011,17565)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - B 1 KR 9/11 R (https://dejure.org/2011,17565)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für Krankentransporte auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 Nr 2 SGB 5, § 60 Abs 3 Nr 4 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 12 SGB 5, § 133 Abs 1 SGB 5 vom 22.12.1999, § 133 Abs 1 S 4 SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für Krankentransporte auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen - keine "Urkundeneinheit" bei koordinationsrechtlichen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung; Auswirkungen der Höchstpreisregelung auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für Krankentransporte auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen - keine "Urkundeneinheit" bei koordinationsrechtlichen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung; Auswirkungen der Höchstpreisregelung auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Vergütungsanspruch bei Leistung

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Die Klage eines Leistungserbringers iS des § 133 SGB V auf Zahlung zu Unrecht nicht geleisteter Vergütung gegen eine KK - wie hier - ist ein sog Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (stRspr, vgl entsprechend zu Heilmittelerbringern BSG Urteil vom 13.9.2011 - B 1 KR 23/10 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 7 RdNr 9, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .

    Dies entspricht dem allgemeinen Regelungsprinzip, das der erkennende Senat und der 3. Senat des BSG übereinstimmend dem Vergütungsrecht der nichtvertragsärztlichen Leistungserbringer zugrunde legen (zuletzt BSG Urteil vom 13.9.2011 - B 1 KR 23/10 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 7 RdNr 11 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; s auch BSGE 85, 110, 112 f und 115 = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 22 f, 25) .

    Den Leistungserbringer trifft im Übrigen bei nicht durch eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erkennbaren - hier auch nicht geltend gemachten - Verstößen der KK oder des Vertragsarztes gegen Leistungs- und Leistungserbringungsvorschriften grundsätzlich keine weitergehende Überprüfungspflicht (vgl BSG Urteil vom 13.9.2011 - B 1 KR 23/10 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 7 RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung vorgesehen auch in BSGE) .

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Während das Revisionsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Vordergerichts gebunden ist, hat es bei der Auslegung schuldrechtlicher Verträge zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 20; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89 f; BSGE 75, 92, 96 mwN = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47).

    Darüber hinaus sind Vereinbarungen revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar, wenn sie sog "typische" Verträge darstellen, die in einer Vielzahl von Fällen - häufig unter Benutzung von Vertragsformularen - geschlossen werden (BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89; BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 19 mwN; s auch aus jüngster Zeit BAG BB 2011, 1725, 1726, RdNr 21).

  • BSG, 22.11.1994 - 8 RKn 1/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Auslegung - Scheidung -

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Während das Revisionsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Vordergerichts gebunden ist, hat es bei der Auslegung schuldrechtlicher Verträge zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 20; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89 f; BSGE 75, 92, 96 mwN = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47).

    Darüber hinaus sind Vereinbarungen revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar, wenn sie sog "typische" Verträge darstellen, die in einer Vielzahl von Fällen - häufig unter Benutzung von Vertragsformularen - geschlossen werden (BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89; BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 19 mwN; s auch aus jüngster Zeit BAG BB 2011, 1725, 1726, RdNr 21).

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Die Rechtsprechung des BSG geht unter diesen Voraussetzungen auch davon aus, Vertragserklärungen zu nicht revisiblem Recht selbst auslegen zu dürfen (zur stRspr siehe BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; vgl auch BFHE 205, 96, 110 mwN) .
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Das Revisionsgericht kann die Auslegung von Willenserklärungen, auch von öffentlich-rechtlichen Erklärungen einschließlich von Verwaltungsakten selbst vornehmen, wenn das Vordergericht - wie hier das LSG - den Verwaltungsakt nicht ausgelegt hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (vgl hierzu BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 12).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Die Rechtsprechung des BSG geht unter diesen Voraussetzungen auch davon aus, Vertragserklärungen zu nicht revisiblem Recht selbst auslegen zu dürfen (zur stRspr siehe BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; vgl auch BFHE 205, 96, 110 mwN) .
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Eine derartige irreführende Beeinflussung von Versicherten kann die Klägerin (und gegebenenfalls andere dem Rahmenvertrag beigetretene Leistungserbringer) mit Blick auf zukünftige Leistungserbringungssachverhalte durch Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs unterbinden (allgemein zur vorbeugenden Unterlassungsklage BSG Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris RdNr 15 und 17 = USK 95139; vgl auch Sächsisches LSG Beschluss vom 2.3.2011 - L 1 KR 177/10 B ER - juris RdNr 54 ff) .
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Solche Erklärungen und Verwaltungsakte sind erst recht dann der Auslegung durch das Revisionsgericht zugänglich, wenn diese - wie hier mit Blick auf § 60 SGB V - aufgrund von Rechtsnormen ergangen sind, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (zu letzterem Aspekt vgl BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10) .
  • LSG Sachsen, 02.03.2011 - L 1 KR 177/10

    Unterlassungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Krankenhausträger

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    Eine derartige irreführende Beeinflussung von Versicherten kann die Klägerin (und gegebenenfalls andere dem Rahmenvertrag beigetretene Leistungserbringer) mit Blick auf zukünftige Leistungserbringungssachverhalte durch Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs unterbinden (allgemein zur vorbeugenden Unterlassungsklage BSG Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris RdNr 15 und 17 = USK 95139; vgl auch Sächsisches LSG Beschluss vom 2.3.2011 - L 1 KR 177/10 B ER - juris RdNr 54 ff) .
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R
    bb) Die vom LSG zuerkannte Forderung von Prozesszinsen besteht entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 14; vgl auch BSGE 96, 133 = SozR 4-7610 § 291 Nr. 3) .
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 19/91

    Ermächtigter Krankenhausarzt - Vereinbarung mit dem Krankenhausträger - Abdingung

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 34/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung der 2014 geschlossenen

    Wegen der weitreichenden Folgen wäre dies jedoch grundsätzlich zu erwarten (vgl hierzu auch BSG vom 23.3.2016 - B 6 KA 14/15 R - SozR 4-5555 § 17 Nr. 1 RdNr 30; BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 23) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 37/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Wegen der weitreichenden Folgen wäre dies jedoch grundsätzlich zu erwarten (vgl hierzu auch BSG vom 23.3.2016 - B 6 KA 14/15 R - SozR 4-5555 § 17 Nr. 1 RdNr 30; BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 23) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 39/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Wegen der weitreichenden Folgen wäre dies jedoch grundsätzlich zu erwarten (vgl hierzu auch BSG vom 23.3.2016 - B 6 KA 14/15 R - SozR 4-5555 § 17 Nr. 1 RdNr 30; BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 23) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 30/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelpreisvereinbarung

    Der Inhalt des Vertrages ist dabei - wie bei einem Mustervertrag - unabänderbar vorgegeben (vgl zu einem Vertrag über Krankentransportleistungen nach § 133 SGB V BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24) .

    Ausreichend für die Erfüllung der Schriftform ist die Übereinstimmung schriftlich abgegebener Willenserklärungen (vgl BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 14 f; BSG vom 22.11.2012 - B 3 KR 10/11 R - SozR 4-2500 § 132a Nr. 6 RdNr 19; BSG vom 26.9.1991 - 4/1 RA 33/90 - BSGE 69, 238, 241 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 23, juris RdNr 24; kritisch dagegen Becker in Hauck/Noftz, SGB X, § 56 RdNr 14, Stand 1.10.2014; Wehrhahn in Kasseler Komm, SGB X, § 56 RdNr 4a, Stand Mai 2017) .

    Um Vorschriften handelt es sich bei vertraglichen Vereinbarungen, wenn sie als sog Normenverträge gegenüber nicht am Vertragsschluss beteiligten Dritten ohne einen hinzutretenden rechtsgeschäftlichen Akt kraft gesetzlicher Anordnung unmittelbar Wirkung entfalten (vgl BSG vom 28.9.2010 - B 1 KR 3/10 R - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 13, 18; BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG vom 3.3.1999 - B 6 KA 18/98 R - juris RdNr 15).

    Soweit sich früheren Entscheidungen des erkennenden Senats etwas anderes entnehmen lässt (vgl BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 59 RdNr 20; BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R - SozR 4-5562 § 11 Nr. 2 RdNr 22) , hält er hieran nicht fest.

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 13/21 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelpreisvereinbarung gemäß § 129a SGB 5 zwischen

    Um Vorschriften handelt es sich bei vertraglichen Vereinbarungen, wenn sie als sog Normenverträge gegenüber nicht am Vertragsschluss beteiligten Dritten ohne einen hinzutretenden rechtsgeschäftlichen Akt kraft gesetzlicher Anordnung unmittelbar Wirkung entfalten (vgl BSG vom 28.9.2010 - B 1 KR 3/10 R - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 13, 18; BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG vom 3.3.1999 - B 6 KA 18/98 R - juris RdNr 15).

    Soweit sich früheren Entscheidungen des erkennenden Senats etwas anderes entnehmen lässt (vgl BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 59 RdNr 20; BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R - SozR 4-5562 § 11 Nr. 2 RdNr 22) , hält er hieran nicht fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

    Dies gilt für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Grundsicherung des SGB XII, aber auch für einige Bereiche der Arbeitsförderung nach dem SGB II und SGB III. Auch wenn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Entscheidung über die Zulassung eines Leistungserbringers durch Verwaltungsakt ergeht und die Krankenkasse etwa gegenüber Krankenhäusern oder Transportunternehmen ein Prüfrecht über die Rechtmäßigkeit der Vergütungsforderung hat, besteht für die Leistungserbringung selbst ein Gleichordnungsverhältnis (BSG, Urteil vom 22.11.2012, B 3 KR 10/11 R, RdNr 11; Urteil vom 13.12.2011, B 1 KR 9/11 R, RdNr 8).

    Dies gilt auch ungeachtet der Möglichkeiten der Krankenkassen durch Verwaltungsakt gegenüber dem Leistungsberechtigten auch den Leistungserbringer bindende Vorgaben zu machen, etwa bei Reha-Leistungen Art der Rehabilitation und sogar den Träger im Rahmen ihres Auswahlermessens vorzugeben oder die Transportkosten zu begrenzen (BSG, Urteil vom 07.05.2013, B 1 KR 12/12 R; Urteil vom 13.12.2011, B 1 KR 9/11 R, RdNr 37).

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R

    Bemessung des Erziehungsgeldes

    Bei der Auslegung schuldrechtlicher Verträge hat das Revisionsgericht zudem zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 67; BSG Urteil vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24) .
  • BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Demgemäß erwerben die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Anspruch auf die im bihaV vereinbarte Vergütung, sobald sie Versicherte von Ersatzkassen in der rahmenvertraglich geregelten Weise mit Hörgeräten versorgt haben (zur gesetzlichen Konzeption vgl nur BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 17; zur Abgabe von Arzneimitteln ebenso BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 12 ff) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 2374/13

    Vereinbarung der Vergütungshöhe - Schriftform - Befristung - Ermächtigung zur

    Dies gilt für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Grundsicherung des SGB XII, aber auch für einige Bereiche der Arbeitsförderung nach dem SGB II und SGB III. Auch wenn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Entscheidung über die Zulassung eines Leistungserbringers durch Verwaltungsakt ergeht und die Krankenkasse etwa gegenüber Krankenhäusern oder Transportunternehmen ein Prüfrecht über die Rechtmäßigkeit der Vergütungsforderung hat, besteht für die Leistungserbringung selbst ein Gleichordnungsverhältnis (BSG, Urteil vom 22.11.2012, B 3 KR 10/11 R, RdNr 11; Urteil vom 13.12.2011, B 1 KR 9/11 R, RdNr 8).

    Dies gilt auch ungeachtet der Möglichkeiten der Krankenkassen durch Verwaltungsakt gegenüber dem Leistungsberechtigten auch den Leistungserbringer bindende Vorgaben zu machen, etwa bei Reha-Leistungen Art der Rehabilitation und sogar den Träger im Rahmen ihres Auswahlermessens vorzugeben oder die Transportkosten zu begrenzen (BSG, Urteil vom 07.05.2013, B 1 KR 12/12 R; Urteil vom 13.12.2011, B 1 KR 9/11 R, RdNr 37).

  • LSG Hessen, 23.03.2017 - L 8 KR 260/15

    Krankenversicherung

    Insoweit handelt es sich um Leistungen "im Rahmen des PBefG" (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2011, B 1 KR 9/11 R, Rdnr. 19).

    Zwar ist mit dem Abschluss der Vereinbarung 2007 zwischen der Klägerin und der Beklagten nach § 133 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 SGB V ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rdnr. 20) zustande gekommen, der nach dem Grundsatz pacta sunt servanda (BSG, a.a.O. Rdnr. 33 m.w.N.) einzuhalten ist mit der Folge, dass auf Grund einer solchen Vergütungsvereinbarung eine Krankenkasse nicht einseitig von dem ebenfalls vertraglich gebundenen Leistungsträger die Erbringung der vertraglichen Leistung zu einer niedrigeren Vergütung verlangen kann (dazu BSG, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O.).

    Zwar berechtigt diese Regelung die Krankenkassen nicht dazu, vertraglich vereinbarte Vergütungsregelungen während der ungekündigten Laufzeit außer Kraft zu setzen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O. Rdnr. 32).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 4 KR 380/11
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

  • SG Dresden, 18.10.2017 - S 15 KR 547/14

    Verpflichtung der Krankenkasse auf Abschluss einer Entgeltvereinbarung unter

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 3861/14

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelliefervertrag ist Vertrag

  • LSG Hessen, 27.03.2014 - L 8 KR 27/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17

    Vergütungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftform -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2023 - L 10 KR 941/21
  • SG Frankfurt/Main, 15.07.2015 - S 25 KR 262/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2014 - L 9 KR 312/11

    Häusliche Krankenpflege - besonders hoher Bedarf an medizinischer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 4 KR 134/15
  • LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17

    Unzulässigkeit einer Klage auf Gewährung einer höheren Rentenleistung im Wege des

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - L 11 KR 4475/18

    Krankenversicherung - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Krankenhausvergütung -

  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
  • VGH Hessen, 11.09.2019 - 6 A 1732/17
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2015 - L 11 KR 4109/13
  • SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 16.07.2012 - S 2 KA 172/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2015 - L 11 KR 944/15
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11   

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https://dejure.org/2014,4209
LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2014,4209)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.03.2014 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2014,4209)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. März 2014 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2014,4209)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRS; vgl zuletzt BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass bereits aufgrund einer Unterordnung unter den Geschäftsführer regelmäßig von einer Beschäftigung auszugehen ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 25 m. w. N.; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - juris Rn. 14 f.).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass bereits aufgrund einer Unterordnung unter den Geschäftsführer regelmäßig von einer Beschäftigung auszugehen ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 25 m. w. N.; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - juris Rn. 14 f.).

    Da die Klägerin hiernach einen unter Verletzung der Stimmbindungsvereinbarung vom 31. März 2010 ergangenen Gesellschafterbeschluss wegen dieser Verletzung durch Klage gegen die Gesellschaft anfechten könnte, ist ihre Rechtsmacht ab diesem Zeitpunkt der eines Gesellschafters mit Sperrminorität vergleichbar, da sie seither aufgrund der ihr durch die Stimmbindungsvereinbarung verliehenen Rechtsmacht ihr nicht genehme Beschlüsse und Weisungen abwenden kann Damit ist sie für die Zeit ab dem 31. März 2010 nicht (mehr) Beschäftigte i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - juris Rn. 14).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme einer selbständigen bzw. abhängigen Tätigkeit ist auch bei Familiengesellschaften die Möglichkeit, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. der Unternehmensführung abzuwenden (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRS; vgl zuletzt BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Eine abweichende Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (z. B. BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 11 AL 25/02 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinn gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (so schon BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 - juris - Leitsatz 1).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Die beiden Verfahren stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, wobei die Zuständigkeit der Einzugsstelle zum einen durch die Vorschrift des § 7a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 SGB IV, wonach die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen können, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen, sofern nicht die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet haben, eingeschränkt ist und zum anderen dadurch, dass nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Einzugsstelle einen Antrag nach Satz 1 zu stellen hat, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger bzw. (seit 1. September 2009) Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgeber oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R - juris Rn. 22ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 - juris Rn. 35 f.).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Haben sich alle Gesellschafter außerhalb der Satzung ihren Mitgesellschaftern gegenüber schuldrechtlich verpflichtet, Gesellschaftsbeschlüsse nur einstimmig zu fassen, können nämlich Beschlüsse, die in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft (idR mit der Mehrheit bzw. einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen), jedoch unter Verstoß gegen eine alle Gesellschafter bindende schuldrechtliche Verpflichtung ergangen sind, mit der Klage gegen die Gesellschaft angefochten werden, da in diesem Falle kein Grund besteht, die vertragswidrig überstimmten Gesellschafter auf den umständlichen Weg einer Klage gegen die Mitgesellschafter zu verweisen, um durch deren Verurteilung zu einer gegenteiligen Stimmabgabe den Beschluss aus der Welt zu schaffen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20. Januar 1983 - II ZR 243/81 - juris Rn. 11; bestätigt in BGH, Urteil vom 27. Oktober 1986 - II ZR 240/85 - juris Rn. 15; Zöllner in: a.a.O.).
  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Haben sich alle Gesellschafter außerhalb der Satzung ihren Mitgesellschaftern gegenüber schuldrechtlich verpflichtet, Gesellschaftsbeschlüsse nur einstimmig zu fassen, können nämlich Beschlüsse, die in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft (idR mit der Mehrheit bzw. einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen), jedoch unter Verstoß gegen eine alle Gesellschafter bindende schuldrechtliche Verpflichtung ergangen sind, mit der Klage gegen die Gesellschaft angefochten werden, da in diesem Falle kein Grund besteht, die vertragswidrig überstimmten Gesellschafter auf den umständlichen Weg einer Klage gegen die Mitgesellschafter zu verweisen, um durch deren Verurteilung zu einer gegenteiligen Stimmabgabe den Beschluss aus der Welt zu schaffen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20. Januar 1983 - II ZR 243/81 - juris Rn. 11; bestätigt in BGH, Urteil vom 27. Oktober 1986 - II ZR 240/85 - juris Rn. 15; Zöllner in: a.a.O.).
  • OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02

    Formbedürftigkeit eines Stimmbindungsvertrages

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11
    Bindungswidrig abgegebene Stimmen sind hiernach gültig, so dass eine Stimmbindungsvereinbarung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat; sie reicht noch nicht in den Bereich hinein, der wegen seines organisationsrechtlichen Charakters durch Satzung bzw. Satzungsänderung in der dafür vorgesehenen Form geregelt werden muss (OLG Köln, Urteil vom 25. Juli 2002 - 18 U 60/02 - juris Rn. 62).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04

    Familien-GmbH: Reichweite des Einstimmigkeitserfordernisses für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Mit Recht weist die Beigeladene zu 2. darauf hin, dass die außerhalb des Gesellschaftsvertrages von beiden Gesellschaftern getroffene Stimmbindungsvereinbarung nicht geeignet ist, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden "Rechtsmachtverhältnisse" mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung zu "verschieben", weil der Stimmbindungsvertrag von jedem Gesellschafter und damit auch von dem Ehemann der Klägerin aus wichtigem Grund gekündigt werden konnte (vgl zu diesem Gesichtspunkt allgemein schon BSG Beschluss vom 31.3.2014 - B 12 R 53/13 B; wie hier, jedoch unter Hinweis auf eine in solchen Fällen vermutete "Mangelfreiheit" des Gesellschafterbeschlusses LSG Hamburg Urteil vom 7.8.2013 - L 2 R 31/10 - Juris RdNr 28; aA Sächsisches LSG Urteil vom 4.3.2014 - L 1 KR 9/11 - Juris RdNr 44 f) ; die rechtliche "Machtposition" der Klägerin reichte damit, sozialversicherungsrechtlich betrachtet, nicht so weit, dass sie sich aus der Weisungsabhängigkeit lösen konnte, oder dass sie sogar ihrerseits - wie das LSG meint - dem geschäftsführenden Ehemann trotz der ihm gesellschaftsvertraglich eingeräumten Rechte Weisungen hätte erteilen können.
  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 235/13

    Stimmrechtsbindungsvertrag in der GmbH und Statusfeststellungsverfahren -

    Deshalb begründen Stimmbindungsverträge nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen im Regelfall nur zwischen den an ihnen beteiligten Gesellschaftern schuldrechtliche Ansprüche und ein Streit um die Rechtsfolgen der Verletzung einer Stimmbindungsvereinbarung ist grundsätzlich nur unter den an der Vereinbarung Beteiligten und nicht mit der Hauptgesellschaft auszutragen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. März 2014, L 1 KR 9/11, juris RdNr. 43 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Die Bindung an das willensbildende Organ, Gesellschafterversammlung und die dortigen Mehrheitsverhältnisse stehen also in der Krise gegen den Kläger zu 1), was nach Auffassung des Senats ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist (ebenso LSG Baden-Württemberg 07.05.2014, L 4 KR 1024/13; Sächsisches LSG 04.03.2014, L 1 KR 9/11).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.02.2012 - L 1 KR 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1877
LSG Hamburg, 29.02.2012 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2012,1877)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2012,1877)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 1 KR 9/11 (https://dejure.org/2012,1877)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.02.2012 - L 1 KR 9/11
    Im Beitragsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht von der Höhe der liquiden Mittel bestimmt und können danach auch Einnahmen, die der Erfüllung von Verbindlichkeiten dienen, zur Beitragsbemessung herangezogen werden (BSG 17.3.2010 - B 12 KR 4/09 R, SozR 4-2500 § 240 Nr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - L 16 KR 335/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.02.2012 - L 1 KR 9/11
    Weder besteht ein Vertrauensschutz dahin, dass künftige Einnahmen nicht der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterfallen werden, noch ist die Erwartung geschützt, eine Beitragspflicht könne durch Abtretungen, Verpfändungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über einen Anspruch beeinflusst werden, die nur die Verwendung der Einnahmen betreffen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 29.7.2010 - L 16 KR 335/10, NZS 2011, 585).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2015 - L 4 KR 88/14
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 29. Februar 2012, L 1 KR 9/11, hat das SG ausgeführt, dass nicht allein die frei verfügbaren Geldmittel beitragspflichtig seien, sondern auch solche Einnahmen, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt worden seien.
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Rechtsprechung
   BSG, 05.09.2011 - B 1 KR 9/11 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32827
BSG, 05.09.2011 - B 1 KR 9/11 S (https://dejure.org/2011,32827)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2011 - B 1 KR 9/11 S (https://dejure.org/2011,32827)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2011 - B 1 KR 9/11 S (https://dejure.org/2011,32827)
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